Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BizZolut UG (haftungsbeschränkt) für die Nutzung von „InvoFlux“
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Die BizZolut UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB-Nummer), vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Bublies (nachfolgend InvoFlux genannt), erbringt ihre Leistungen gegenüber Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, InvoFlux stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn InvoFlux ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
InvoFlux erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB (nachfolgend Kunden). Die Nutzung des Angebots, einschließlich etwaiger Test-Zugänge, ist ausschließlich Unternehmern gestattet. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1. Vertragsschluss
Die Darstellung der Dienste (Funktionalitäten, Preise und Tarife) auf den Internetseiten von InvoFlux stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
Durch Klicken des entsprechend bezeichneten Checkout-Buttons (z. B. „Kaufen“, „zahlungspflichtig buchen“, „kostenfrei testen“ oder ähnlich) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu den angezeigten Konditionen ab.
Die automatisierte Eingangsbestätigung per E‑Mail dokumentiert lediglich den Zugang des Angebots und stellt noch keine Annahme dar. Die Annahme durch InvoFlux erfolgt stillschweigend durch die erste Erfüllungshandlung, insbesondere die Freischaltung des Zugangs zum Dienst.
InvoFlux ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kunden können zu einem bestehenden Tarif zusätzliche Add-ons, Module oder Funktionspakete hinzubuchen. Der Leistungsumfang des bisherigen Tarifs erweitert sich dadurch; im Übrigen gelten die Regelungen des bestehenden Vertrags.
Kunden können jederzeit in einen höherwertigen Tarif wechseln (z. B. mit mehr Benutzern oder mehr Funktionsumfang). Mit dem Zeitpunkt des Tarifwechsels beginnt die Mindestvertragslaufzeit des höheren Tarifs neu zu laufen. Bereits gezahlte Beträge für die Restlaufzeit des bisherigen Tarifs werden angerechnet.
Soweit InvoFlux Kunden die Möglichkeit bietet, über die Plattform auf Leistungen von Drittanbietern zuzugreifen (z. B. Zahlungsschnittstellen, Banking, Steuer-Schnittstellen), kommen entsprechende Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Der Kunde wird ggf. auf die Server des Drittanbieters weitergeleitet. Es gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Drittanbieters; etwaige Zusatzkosten werden separat kenntlich gemacht.
Rabatte, Promotions oder Sonderkonditionen, die auf den Internetseiten von InvoFlux kommuniziert werden, gelten – sofern nicht anders angegeben – ausschließlich für erstmalige Buchungen von Neukunden innerhalb des jeweiligen Aktionszeitraumes und für die erste Mindestvertragslaufzeit. Im Falle einer automatischen Verlängerung gilt der zu diesem Zeitpunkt regulär veröffentlichte Preis sowie die dann gültigen AGB.
Soweit ausdrücklich angegeben, können Rabatte oder Sonderkonditionen auch von der genutzten Buchungsplattform (z. B. Webanwendung gegenüber Apps) abhängig sein. In diesem Fall gelten in Apps die jeweils dort ausgewiesenen Konditionen.
2. Vertragsgegenstand (Leistung)
InvoFlux ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Unterstützung betriebswirtschaftlicher Prozesse, insbesondere zur Erstellung und Verwaltung von Angeboten, Rechnungen, Zeiterfassung und projektbezogenen Abrechnungen. InvoFlux wird ausschließlich über das Internet bereitgestellt.
InvoFlux bietet verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungsumfängen sowie optionalen Add-ons und Modulen an. Der konkrete Funktionsumfang, der jeweils verfügbare Speicherplatz und die technischen Voraussetzungen (z. B. unterstützte Browser) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. auf der Website von InvoFlux.
InvoFlux behält sich vor, Dienste, Funktionen und Leistungsumfänge weiterzuentwickeln, zu verändern oder zu ergänzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und den Kern des vereinbarten Leistungsumfangs nicht wesentlich beeinträchtigt.
Vertragsrelevante, erhebliche Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden an die im Kundenkonto hinterlegte E‑Mail-Adresse oder innerhalb der Anwendung (z. B. durch Dialogfenster oder Pop‑ups) mitgeteilt. Der Kunde kann nachteiligen, erheblichen Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, werden die Änderungen Bestandteil des bestehenden Vertrags. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist InvoFlux berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
Werden Dienste, Add-ons oder Module unentgeltlich bereitgestellt, kann InvoFlux diese jederzeit fristlos und ohne Vorankündigung einstellen. Hieraus erwachsen dem Kunden keine Minderungs‑, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche.
InvoFlux stellt dem Kunden Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung, auf denen die im Rahmen der Nutzung erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Diese Speicherung dient der Unterstützung bei der Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Der Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von InvoFlux genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung und die Bereitstellung der notwendigen Hard- und Software auf Kundenseite ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
InvoFlux stellt die Dienste grundsätzlich an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit technisch möglich, außerhalb der nachfolgenden Servicezeiten durchgeführt:
- Servicezeiten Support: Montag bis Freitag, 09:00 bis 16:00 Uhr (Feiertage am Sitz von InvoFlux ausgenommen).
- Verfügbarkeit während der Servicezeiten: mindestens 95,9 % im Jahresmittel. Geplante oder aus dringenden technischen Gründen notwendige Wartungsarbeiten, die zuvor angekündigt wurden, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.
Ein Fehler im Sinne dieser AGB ist jede vom Kunden gemeldete Störung, die dazu führt, dass die Funktionsfähigkeit von der vereinbarten Soll-Funktionalität negativ abweicht und sich dies mehr als nur unwesentlich auf die Gebrauchstauglichkeit von Kernfunktionalitäten auswirkt oder zu Datenverlust bzw. Datenkorruption führt.
Störungen, die von InvoFlux nicht reproduziert werden können, gelten nicht als Fehler im vorstehenden Sinne. In einem solchen Fall stimmen die Parteien das weitere Vorgehen gemeinsam ab.
Fehler sind vom Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung mit möglichst genauer Beschreibung (z. B. Logs, Screenshots, Schritte zur Reproduktion) an InvoFlux zu melden, vorzugsweise per E‑Mail an die angegebene Supportadresse. Die persönliche Entgegennahme von Fehlermeldungen erfolgt innerhalb der Servicezeiten.
Supportleistungen sind insbesondere nicht geschuldet:
- bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Eingriffen in die Dienste durch den Kunden beruhen,
- bei Bedienfehlern oder unsachgemäßer Nutzung,
- für Fremdsoftware, die auf Systemen des Kunden eingesetzt wird,
- bei Hardwaredefekten auf Seiten des Kunden,
- bei Nutzung der Dienste außerhalb der von InvoFlux freigegebenen Systemumgebungen
3. Pflichten von Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.
Der Kunde hat bei der Nutzung der Dienste sämtliche anwendbaren Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist untersagt, Daten oder Inhalte auf Server von InvoFlux zu übertragen oder dort zu speichern, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz-, Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
Bei Fehlermeldungen hat der Kunde sämtliche für die Fehleranalyse und -behebung relevanten Informationen beizufügen (z. B. Dokumentationen, Protokolle, konkrete Fehlerbeschreibungen).
Der Kunde ist verpflichtet, angebotene Schulungen, Hilfeseiten und Dokumentationen zu nutzen oder sich anderweitig das notwendige Wissen zur sachgerechten Nutzung der Dienste anzueignen.
Der Kunde darf im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste keine Software und keine sonstigen Techniken oder Verfahren einsetzen, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit oder Verfügbarkeit von InvoFlux zu beeinträchtigen. Es dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die frei von Malware, Computerviren oder anderem schädlichen Code sind.
Bei der Nutzung der bereitgestellten Schnittstellen (z. B. API, Abruf von Daten, Versand von Rechnungen) hat der Kunde auf eine Nutzung im üblichen Rahmen zu achten. Bei übermäßiger oder missbräuchlicher Nutzung von Schnittstellen behält sich InvoFlux vor, entsprechende Anfragen ohne Vorankündigung zu drosseln oder zu blockieren.
4. Testphase
Sofern eine Testphase eingeräumt wird, können Kunden die Dienste von InvoFlux innerhalb der angegebenen Frist unentgeltlich auf ihre Eignung prüfen. Leistungen von Drittanbietern können von der Testphase ausgenommen sein.
Nach Ablauf der Testphase werden Testdaten, sofern kein zahlungspflichtiger Vertrag zustande kommt, spätestens 4 Tage nach Ende der Testphase gelöscht. Ein Widerruf dieser Löschung ist nicht möglich.
5. Zugang zu InvoFlux
Die Nutzung von InvoFlux setzt zwingend eine kostenpflichtige Buchung des Kunden voraus. Die Buchung juristischer Personen darf nur durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen, die namentlich anzugeben ist. InvoFlux ist berechtigt, Buchungen abzulehnen.
Der Zugang des Kunden zu unseren Diensten erfolgt passwortgeschützt. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Mitarbeitende von InvoFlux werden zu keinem Zeitpunkt telefonisch oder schriftlich nach Passwörtern fragen.
Der Kunde hat den Verlust von Zugangsdaten und Passwörtern oder den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung unverzüglich an InvoFlux zu melden. InvoFlux ist berechtigt, bei Verdacht eines Missbrauchs den Zugang ganz oder teilweise zu sperren. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretenden Missbrauch.
Soweit der Kunde den Betrieb, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit der Dienste beeinträchtigt, ist InvoFlux berechtigt, den Zugang zu den Diensten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, bis die Beeinträchtigung vollständig behoben ist.
6. Zahlungsbedingungen und Preisänderungen
Es gelten die jeweils im Buchungsprozess angegebenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. InvoFlux kann verschiedene Zahlungsmethoden anbieten (z. B. Überweisung, Kreditkarte, Online-Zahlungsdienste). Die Abrechnung erfolgt über die im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsart.
Rechnungen werden elektronisch per E‑Mail bereitgestellt. Sie sind mit Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Buchungsprozess nichts anderes vereinbart wird. Bei Zahlung per Kreditkarte (via PayPal) erfolgt die Belastung auf Grundlage der erteilten Einzugsermächtigung innerhalb der angegebenen Fristen nach Rechnungsstellung.
Gebühren, die aufgrund unberechtigter Rücklastschriften oder vergleichbarer Vorgänge entstehen und vom Kunden zu vertreten sind, hat der Kunde zu tragen.
Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist InvoFlux berechtigt, den Zugang zu den Diensten für die Dauer des Verzugs zu sperren. Nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen wird der Zugang wieder freigegeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die zugrunde liegende Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von InvoFlux ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
InvoFlux ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung für Dienste, Add-ons und Module nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit maximal zweimal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat anzupassen, sofern sich die für die Preisgestaltung maßgeblichen Kostenbestandteile (z. B. Infrastruktur-, Lizenz-, Personal-, Energie‑ oder Drittanbieterleistungen) ändern.
Übersteigt eine Erhöhung insgesamt 10 % der bislang geschuldeten Vergütung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.
7. Kundenrechte bei mangelhafter Software
Wird der zugesagte Service-Level (Verfügbarkeit) für sechs aufeinanderfolgende Kalendermonate unterschritten und hat InvoFlux dies zu vertreten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz statt der Leistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB zu verlangen.
In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung ist InvoFlux zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet. Scheitert die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkungen dieser AGB).
Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von sechs Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
8. Laufzeit & Kündigung
Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit, längstens jedoch um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist (z. B. zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit) gekündigt wird. Abweichende Regelungen können für Sonderangebote gelten.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der Kündigungserklärung bei InvoFlux an.
Im Falle der Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit oder vertraglicher Kündigungsfrist bleibt der Leistungsanspruch des Kunden bis zum Ende der Restlaufzeit bestehen. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nur, soweit eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Kündigungen können in Textform (z. B. per E‑Mail) erklärt werden. Bei einer Kündigung per E‑Mail muss diese an die von InvoFlux hierfür angegebene Supportadresse gesendet werden (support@invoflux.de). Die bloße Nichtnutzung der Dienste gilt nicht als Kündigung.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für InvoFlux insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit einem Betrag, der mindestens drei Monatsentgelten entspricht, länger als drei Monate in Verzug ist,
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren beantragt oder eröffnet wird,
- das Benutzerkonto übertragen oder Zugangsdaten ohne vorherige Zustimmung von InvoFlux unbefugt Dritten zugänglich gemacht werden, oder
- der Kunde sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht abstellt.
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. InvoFlux wird die beim Anbieter gespeicherten Daten für einen angemessenen Zeitraum nach Vertragsende zum Download/Export (je nach Tarif kostenpflichtig) bereitstellen.
Nicht gelöschte Daten werden spätestens zum Ende des auf das Beendigungsdatum folgenden Veranlagungszeitraums gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten von InvoFlux entgegenstehen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.
9. Sperrung von Inhalten und Daten
Macht ein Dritter gegenüber InvoFlux eine Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend, die vom Kunden über InvoFlux gespeichert oder verarbeitet werden, ist InvoFlux berechtigt, die betreffenden Inhalte vorläufig zu sperren, sofern die behauptete Rechtsverletzung schlüssig dargelegt wird.
InvoFlux wird den Kunden in diesem Fall auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung abzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht oder nicht ausreichend nach, ist InvoFlux berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat, ist er verpflichtet, InvoFlux alle hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen und InvoFlux von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.
10. Haftung und Eigentumsvorbehalt
InvoFlux haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet InvoFlux nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und der Höhe nach pro Kalenderjahr auf insgesamt 50 % der in diesem Kalenderjahr vom Kunden gezahlten Vergütung beschränkt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch bei Datenverlust oder Datenverschlechterung, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von InvoFlux beruhen und der Kunde seinerseits angemessene Maßnahmen zur Datensicherung getroffen hat (insbesondere regelmäßige Exporte oder Backups nach dem Stand der Technik).
Soweit InvoFlux dem Kunden im Rahmen gesonderter Vereinbarungen körperliche Gegenstände (z. B. Hardware) zur Verfügung stellt, bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bei InvoFlux.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
InvoFlux räumt dem Kunden mit Vertragsschluss ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Dauer des Vertrags zeitlich beschränktes Recht ein, die SaaS-Dienste im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Die Nutzung ist auf die im jeweiligen Tarif angegebene Anzahl von Nutzern (Named User) beschränkt. Pro Lizenz darf die Nutzung nur durch eine natürliche Person erfolgen. Eine Unterlizenzierung, Weitervermietung oder Nutzung der Dienste für Dritte (z. B. als eigenständiger Serviceanbieter) ist ohne ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Schutzrechtsvermerke, Marken- oder Urheberkennzeichnungen und sonstige Hinweise auf Rechte von InvoFlux in der Anwendung zu entfernen oder zu verändern.
12. Rechte Dritter
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte durch die vertragsgemäße Nutzung von InvoFlux geltend, wird InvoFlux nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
- dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Dienste verschaffen oder
- die Dienste so anpassen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden und die vertraglich geschuldeten Eigenschaften im Wesentlichen erhalten bleiben.
Die vorstehende Verpflichtung besteht nicht, wenn die behauptete Rechtsverletzung darauf beruht, dass:
- der Kunde die Dienste ohne Zustimmung von InvoFlux geändert oder bearbeiten ließ oder
- die Dienste in einer Weise genutzt werden, die nicht dem Vertrag oder der Zweckbestimmung entspricht oder
- die Dienste in nicht von InvoFlux freigegebenen Systemumgebungen oder in Kombination mit nicht freigegebenen Anwendungen betrieben werden.
Der Kunde ist verpflichtet, InvoFlux unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen, und InvoFlux im zumutbaren Umfang bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen.
13. Drittanbieter und Partnerschaften
InvoFlux kann Kooperationen mit externen Partnern und Drittanbietern (z. B. Zahlungsdienstleistern, Banking-Schnittstellen, Steuer- oder Buchhaltungslösungen) anbieten. Der Kunde schließt entsprechende Verträge unmittelbar mit diesen Drittanbietern, für die die jeweiligen Vertragsbedingungen und Datenschutzhinweise gelten.
14. Übernahmen
InvoFlux ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise mit einer Frist von vier Wochen auf einen geeigneten Dritten zu übertragen. In diesem Fall wird der Kunde über die geplante Vertragsübernahme informiert und kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übernahme kündigen.
15. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von InvoFlux Daten verarbeitet, die besonderen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten unterliegen (z. B. Mandanten-, Patienten-, Beschäftigten- oder vergleichbare Daten), ist er selbst dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen einzuholen und einzuhalten.
InvoFlux verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzenden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und – soweit einschlägig – auf Grundlage eines mit dem Kunden abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
InvoFlux setzt ausschließlich Mitarbeitende und Subunternehmer ein, die auf Vertraulichkeit und das Datengeheimnis verpflichtet sind, und ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten des Kunden vor unbefugtem Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust zu schützen.
Soweit eine Gefährdung der Dienste oder Daten auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht erfolgversprechend beseitigt werden kann, ist InvoFlux berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. InvoFlux wird den Kunden hierüber informieren, sofern dem keine zwingenden Sicherheitsgründe entgegenstehen.
Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von InvoFlux sowie einem gegebenenfalls abgeschlossenen AVV.
16. AGB Änderungen
InvoFlux ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Anpassung an Gesetzeslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder Erweiterungen des Leistungsangebots) und die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
Änderungen werden dem Kunden unter Hervorhebung der geänderten Regelungen mit angemessener Frist an die im Kundenkonto hinterlegte E‑Mail-Adresse oder innerhalb der Anwendung mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung widersprechen.
Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die geänderten AGB als angenommen. InvoFlux wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweisen.
17. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von InvoFlux (derzeit Burscheid). InvoFlux ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
18. Kontakt und Stand der AGB
Reklamationen, rechtserhebliche Erklärungen und Kündigungen können an folgende Anschrift gerichtet werden:
BizZolut UG (haftungsbeschränkt)
z. Hd. Stefan Bublies
Eschhausen 37
51399 Burscheid
support@invoflux.de
Stand: Februar 2026